Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - I-16 U 62/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sittenwidrigkeit eines Franchise- und Untermietvertrags
- Judicialis
BGB § 134; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § 305 ff; ; BGB § 306 Abs. 3; ; BGB § 308; ; BGB § 309; ; BGB § 310 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 307; ; GWB § 20; ; HGB § 89; ; HGB § 89b
- rewis.io
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sittenwidrigkeit eines Franchise- und Untermietvertrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Kamps 1 -, formularmäßiger FV, Sittenwidrigkeit, Knebelung, Inhaltskontrolle des FV, Alleinbezugspflicht, Alleinbezugsverpflichtung des FN
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unternehmensrecht / Vertragsrecht: Franchise-Verträge - Was ist erlaubt?
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 14.03.2008 - 13 O 343/06
- OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - I-16 U 62/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 11.11.2008 - KVR 17/08
Bau und Hobby
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 16 U 62/08
Selbst eine - hier noch nicht erreichte - 100%ige Alleinbezugsverpflichtung eines Franchisenehmers der Beklagten wäre weder als Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht (Art. 81 EGVertr.) noch als unbillige Behinderung i.S.d. § 20 GWB anzusehen (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 11.11.2008 - KVR 17/08, NJW 2009, 1753-1756, "Bau und Hobby").(b) Die weitgehende Bezugsverpflichtung, die für fast das ganze Sortiment eine Alleinbezugsverpflichtung ist, ist für das Franchising nahezu charakteristisch, sie stellt weder eine wettbewerbsrechtlich noch sonst unbillige Regelung dar (vgl. etwa oben zu a), BGH, Beschl. v. 11.11.2008 - KVR 17/08, NJW 2009, 1753-1756, "Bau und Hobby".) Dies gilt auch bei gleichzeitigem Ausschluss der Erstattung ggf. erhaltener Rückvergütung, wie sie in § 2 Ziffer 4 des Vertrages festgeschrieben ist (…BGH a.a.O.).
- BGH, 19.09.2007 - VIII ZR 141/06
Freizeichnungsklauseln gegenüber Verbrauchern und Unternehmern
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 16 U 62/08
(d) Die in § 14 des Vertrages teilweise, insbesondere in Ziffer 3 vorgenommene Haftungsbeschränkung des Franchisegebers auf Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung begegnet keinen Bedenken; die - nicht abdingbare (Palandt-Grüneberg § 309 Rz. 48, zuletzt BGH, Urt. v. 19.09.2007 - VIII ZR 141/06, NJW 2007, 3774 m.w.N.) - Haftung für einfache Fahrlässigkeit in Fällen der Verletzung von "Kardinalpflichten" wird ausdrücklich eingeräumt. - BGH, 16.01.1985 - VIII ZR 153/83
Wirksamkeit einer formularmäßigen Preisanpassungsklausel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 16 U 62/08
Vielmehr können im Handelsverkehr Preiserhöhungsklauseln auch dann zulässig sein, wenn die Erhöhungskriterien nicht angegeben sind und dem Kunden für den Fall einer erheblichen Preissteigerung kein Lösungsrecht eingeräumt ist, sofern seine Interessen in anderer Weise ausreichend gewahrt werden (…BGH Urt. v. 27.09.1984 - X ZR 12/84, BGHZ 92, 203; Urt. v. 16.01.1985 - VIII ZR 153/83, BGHZ 93, 256ff.).
- BGH, 21.02.1995 - KZR 33/93
"Kfz-Vertragshändler"; Bemessung der Frist für die Kündigung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 16 U 62/08
Weil die Klägerin für den Geschäftsbetrieb hier infolge der Gestellung von Ladenlokal, Einrichtung und Lieferlogistik keine größeren selbstständigen Investitionen tätigen musste, ist auch nicht im Hinblick darauf eine längere Kündigungsfrist geboten, wie sie etwa bei Vertragshändlern in Betracht kommt (vgl. hierzu etwa BGH, Urt. v. 21.02.1995 - KZR 33/93, NJW-RR 1995, 1260: 1 Jahr.). - BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 59/01
Entsprechende Anwendung des Handelsvertreterrechts auf Franchise-Verträge
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 16 U 62/08
Zunächst gibt es kein gesetzliches Leitbild speziell für den Franchisevertrag, bedingt vergleichbar ist aber die Handelsvertretertätigkeit und dafür § 89 HGB, der so auch für den Fall umfassender Eingliederung des Franchisenehmers in den Vertrieb des Franchisegebers entsprechend herangezogen wird (Palandt-Weidenkaff, Einf. v. § 581, Rz. 28, BGH NJW-RR 2002, 1554). - BGH, 27.09.1984 - X ZR 12/84
Zündholzschachteln; Zulässigkeit eines Preisbestimmungsrechts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 16 U 62/08
Vielmehr können im Handelsverkehr Preiserhöhungsklauseln auch dann zulässig sein, wenn die Erhöhungskriterien nicht angegeben sind und dem Kunden für den Fall einer erheblichen Preissteigerung kein Lösungsrecht eingeräumt ist, sofern seine Interessen in anderer Weise ausreichend gewahrt werden (BGH Urt. v. 27.09.1984 - X ZR 12/84, BGHZ 92, 203;… Urt. v. 16.01.1985 - VIII ZR 153/83, BGHZ 93, 256ff.). - BGH, 08.11.2005 - KZR 18/04
Vorfinanzierung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 16 U 62/08
Insofern liegt der Fall hier anders als der vom BGH, Urt. v. 08.11.2005 - KZR 18/04, NJW-RR 2006, 339, zur Abbuchung von Verkaufserlösen, die der Tankstellenpächter noch nicht vereinnahmt hat, entschiedene; hier spielten insbesondere die Möglichkeit auch größerer Beträge und längerer Kreditierungszeiträume infolge eines geübten "Stationskredits" und möglicher Wegfahrdiebstähle die entscheidende Rolle bei der Annahme der Unwirksamkeit einer solchen Klausel. - OLG München, 26.06.2002 - 7 U 5730/01
Rückerstattung von Franchise-Gebühren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 16 U 62/08
aa) Eine sittenwidrige Knebelung wird bei Franchiseverträgen insbesondere dann bejaht, wenn der Franchisenehmer annähernd vollkommen dem Willen des Franchisegebers unterworfen und faktisch zum Angestellten im eigenen Betrieb wird; weiter wird auf eine einseitige Risikoverteilung abgestellt (vgl. etwa OLG Hamm, Urt. v. 13.03.2000 - 8 U 113/99, NZG 2000, 1169, 1170 f., OLG München, Urt. v. 26.06.2002 - 7 U 5730/01, BB 2002, 2521ff). - OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 8 U 206/06
Außerordentliche Kündigung eines Franchisevertrags wegen Verstoß gegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 16 U 62/08
Allerdings ist bei der anlässlich der Prüfung der Voraussetzungen des § 138 ZPO stets vorzunehmenden Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen, dass gewisse Weisungsrechte und Kontrollbefugnisse für ein Franchiseverhältnis typisch und notwendig sind, um auch im Interesse des Franchisenehmers die Einhaltung der systemtypischen Qualitätsstandards zu gewährleisten und die korrekte Anwendung des vom Franchisegeber zur Verfügung gestellten Know-How sicherzustellen (OLG Oldenburg, Urt. v. 10.05.2007 - 8 U 206/06, OLGR Oldenburg 2008, 24-27 = - juris - m.w.N.). - OLG Hamm, 13.03.2000 - 8 U 113/99
Sittenwidrigkeit von Beteiligungsverträgen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 16 U 62/08
aa) Eine sittenwidrige Knebelung wird bei Franchiseverträgen insbesondere dann bejaht, wenn der Franchisenehmer annähernd vollkommen dem Willen des Franchisegebers unterworfen und faktisch zum Angestellten im eigenen Betrieb wird; weiter wird auf eine einseitige Risikoverteilung abgestellt (vgl. etwa OLG Hamm, Urt. v. 13.03.2000 - 8 U 113/99, NZG 2000, 1169, 1170 f., OLG München, Urt. v. 26.06.2002 - 7 U 5730/01, BB 2002, 2521ff).
- LAG Düsseldorf, 27.08.2010 - 10 Sa 90/10
Franchisevertrag, Franchisenehmer, Arbeitnehmer
(3) Maßgeblich für die Beurteilung des Status des Klägers ist also nicht die von den Parteien unter § 8 Nr. 1 des Franchisevertrages gewählte Bezeichnung, wonach der Franchisenehmer "Gewerbetreibender und selbständiger Kaufmann" ist, sondern der wirkliche Geschäftsinhalt, mithin die vertragliche Vereinbarung im Lichte ihrer praktischen Umsetzung unter gleichzeitiger Berücksichtigung des typischen Geschäftsgegenstandes eines Franchisevertrages, für den infolge seines dargestellten Wesens gewisse Weisungsrechte und Kontrollbefugnisse typisch und notwendig sind, um auch im Interesse des Franchisenehmers die Einhaltung der systemtypischen Qualitätsstandards zu gewährleisten und die korrekte Anwendung des vom Franchisegeber zur Verfügung gestellten Know-How sicherzustellen (vgl. OLG Düsseldorf vom 07.09.2009 - I-16 U 62/08, dokumentiert bei juris, Rn. 5 unter Hinweis auf OLG Oldenburg vom 10.05.2007 - 8 U 206/06, dokumentiert bei juris).Das erschließt sich nicht nur aus entsprechenden Behauptungen der Beklagten, sondern insbesondere auch aus den Erwägungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter a) aa) der Gründe seines Beschlusses (OLG Düsseldorf vom 07.09.2009 - I-16 U 62/08, dokumentiert bei juris) und den tatbestandlichen Feststellungen des Landgerichts Düsseldorf in seiner Ausgangsentscheidung (LG Düsseldorf vom 14.03.2008 - 13 O 343/06, beide vollständig dokumentiert bei juris).
- OLG Köln, 22.05.2015 - 19 U 170/14 Als typisch und notwendig für ein Franchise-Verhältnis werden auch gewisse Weisungsrechte und Kontrollbefugnisse des Franchisegebers angesehen, um die Erhaltung der systemtypischen Qualitätsstandards zu gewährleisten (vergleiche OLG Oldenburg, Urteil vom 10.05.2007, 8 U 206/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.09.2009, 16 U 62/08; OLG Hamburg, Urteil vom 5.9.2014 - 4 U 10/14 - zitiert nach juris).